Hintergrund

Flusshochwasser und Starkregen führen zu massiven Schäden durch Überschwemmungen und Sturzfluten.

Überschwemmungen mit schadhaften Auswirkungen, sowohl für Mensch und Tier als auch insbesondere für bebaute und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind nicht nur die Folge von Flusshochwassern, sondern auch von Starkregenereignissen. Während Flusshochwasser durch eine zeitlich konstante Beregnung eines Flusseinzugsgebietes entstehen und die dadurch steigenden Pegelstände beobachtet und daraus Entwicklungsvorhersagen abgeleitet werden können, führen die meist lokal eingegrenzten und mit örtlich stark unterschiedlichen Niederschlagsmengen stattfindenden Starkregenereignisse innerhalb weniger Minuten zu hohem Wasserabfluss. Hier ist eine Vorhersage des Ablaufs und der Auswirkungen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich, oftmals reicht die Zeit nicht einmal für das Ausführen spontaner Vorbereitungsmaßnahmen.

Starkregen- und Hochwasservorsorge: Gemeinschaftsaufgabe

Neben den potenziell sehr massiven Schäden eint die beiden Ereignisse die Tatsache, dass sie grundsätzlich nicht verhindert werden können und ein vollständiger Schutz nicht möglich ist. Bis zu einem gewissen Grad kann jedoch durch angepasste Vorsorgemaßnahmen und eine angemessene Vorbereitung sowie durch richtiges Handeln im Vorfeld und im Ereignisfall das Schadensausmaß deutlich reduziert werden. Dazu ist eine auf den örtlichen Kontext zugeschnittene Hochwasser- und Starkregenvorsorge erforderlich. Zuständig dafür sind neben den öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen auch die betroffene Bevölkerung.

Bürgerbeteiligung: zentraler Baustein

Mit dem Instrument der ortsbezogenen Vorsorgekonzepte werden die zuständigen Stellen und behördlichen Verantwortlichen sowie die Betroffenen und in ihrem Rahmen privat Verantwortlichen in die Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen aktiv eingebunden. Federführend ist die jeweilige Kommune, welche als Auftraggeber von einem Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit fachlichem Hintergrund unterstützt wird. In öffentlichen Veranstaltungen werden die Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren in der Ortslage informiert und zur Erhöhung der Eigenvorsorge sensibilisiert: Wer muss sich schützen? Wie sieht die Sicherung des Eigenheims vor Überschwemmungen aus – was kann man tun? Wie sollte ich mich auf Hochwasserereignisse vorbereiten?

Darüber hinaus sollen im Rahmen eines Bürgerforums die Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen erfragt und im gemeinsamen Dialog mit der Bevölkerung die neuralgischen Punkte identifiziert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden.

Problemanalyse und Definition von Maßnahmen

Aus der Analyse der Hochwasser- und Starkregengefährdung sowie der Erkenntnisse aus vergangenen Ereignissen und den Hinweisen aus der Bevölkerung, sollen umsetzungsfähige und wirkungsvolle sowie wirtschaftliche Maßnahmen für die weitere Planung und Umsetzung vorgeschlagen werden.

Die Analyse umfasst u.a.:

  • Auswertung der Hochwassergefahrenkarten
  • Auswertung historischer Hochwasser
  • Untersuchung nach kritischer Infrastruktur und sensibler Gebäude, etwa Schulen oder Krankenhäuser
  • Aufnahme bestehender Schutzinfrastruktur
  • Durchsicht bestehender und abgeschlossener Maßnahmen
  • Auswertung vergangener Starkregenereignisse auf Ebene des zu untersuchenden (Einzugs-)Gebietes
  • Besichtigung des Ortes
  • Rücksprache mit den lokalen Rettungsdiensten, den Gemeindevertretern und der AGE
  • Ermittlung des Ereignisschadens aus früheren Sturzfluten (Befragung, Einschätzung anhand Schadensfunktionen)
  • Berücksichtigung der Starkregenrisikokarten

Unterstützung des Landes

Die Aufstellung der integralen Konzepte zum Starkregenrisikomanagement werden mit bis zu 100% durch das Land (Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable) subventioniert. Die Maßnahmen, die dann aus der Gesamtanalyse hervorgehen, können mit bis zu 90% subventioniert werden. Die Wasserverwaltung sieht darüber hinaus seine inhaltliche Unterstützung hauptsächlich in der fachlichen Beratung und Koordination zwischen den verschiedenen übergeordneten Zielsetzungen und Gesetzgebungen (Hochwasserrisikomanagement, Bebauungsplanung, Zielerreichung nach WRRL usw.).