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Projekt des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans

Die Aufgabe einen Hochwasserrisikomanagementplan zu erstellen beruht auf der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, kurz: HWRM-RL). Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu schaffen.

Am 24. Juni 2021 wird das Projekt des 2. Hochwasserrisikomanagementplans veröffentlicht. Gleichzeitig beginnt die Prozedur der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei welcher Bürgern und Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, sich den vorläufigen Bericht durchzulesen und gegebenenfalls Anmerkungen dazu abzugeben. Dazu haben besteht den Bürgern über 3 Monate und bis zum 24. September 2021 Zeit den zweiten Hochwasserrisikomanagementplan einzusehen und Anmerkungen abzugeben. Gemeinden können einen Monat länger, also bis zum 24. Oktober 2021, Anmerkungen einreichen.

Das Dokument des Projektes des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans und die Möglichkeit zur Beteiligung ist auf den Webseiten der Wasserwirtschaftsverwaltung möglich, unter diesem Link.